|
|
GRUNDVERSICHERUNG |
|
|
Kündigung per 30. Juni |
Bis zum 31. März muss für eine Kündigung per 30.
Juni das Schreiben bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Die Kündigungsmöglichkeit
per 30. Juni besteht nur für Versicherte mit der Franchise von Fr.
300.-- für Erwachsene und Fr. 0.-- für Kinder und einer Standard-Grundversicherung,
also nicht für Alternative Versicherungsmodelle (Telmed, Hausarzt,
HMO, etc.). Für diese Versicherten besteht die Kündigungsmöglichkeit
per Ende des Kalenderjahres. Sollte die Prämie erhöht
werden, so muss die Kündigung bis 31. Mai beim Versicherer
sein. |
|
Kündigung per 31. Dezember |
Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer
eintreffen. Es lohnt sich, das Schreiben eingeschrieben zu senden.
Eine Kündigung per 31. Dezember ist unabhängig von einer
Prämienanpassung möglich. Fällt der 30. November
auf einen Samstag oder Sonntag, muss die Kündigung bis spätestens
am letzten Arbeitstag vor diesem Termin bei der Krankenkasse sein. |
|
ZUSATZVERSICHERUNG |
|
|
Kündigung |
Im Bereich der freiwilligen Zusatzversicherungen gilt im Normalfall
ein Monat Kündigungsfrist nach Erhalt der Ankündigung einer Prämienerhöhung.
Nicht alle Prämien für Zusatzversicherungen werden jährlich erhöht.
Falls ihre Versicherung die Prämien nicht erhöht, müssen Sie bei
den meisten Krankenkassen per Ende September gekündigt werden.
Genauere Details siehe unter dem Menüpunkt Kündigungsfristen.
Zum Teil bestehen auch Mindestlaufzeiten welche eingehalten werden
müssen.
Bevor sie aber das Kündigungsschreiben lossenden, stellen sie
bei der neuen Krankenkasse einen Antrag. Erst wenn sie die schriftliche
Bestätigung für die Aufnahme in die gewünschte Zusatzversicherung
der neuen Krankenkasse erhalten haben, sollten Sie das Kündigungsschreiben
per Post (am besten eingeschrieben) senden. |
|
ALLGEMEINES |
|
|
|
Füllen sie sämtliche Fragen korrekt, wahrheitsgetreu
und vollständig aus. Die Krankenkasse hat ansonsten auch später
das Recht, Vorbehalte für die betroffenen Leistungen anzubringen
oder Leistungen zu verweigern. |
|
|
Die Versicherung endet bei der alten Krankenkasse erst, wenn die
neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass sie dort versichert
sind. Eine Krankenkasse muss in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich
jede versicherungspflichtige Person unabhängig von Alter und Gesundheitszustand
in die obligatorische Krankenversicherung aufnehmen. Sie darf bei
der Aufnahme in die obligatorische Versicherung keine Fragen zum
Gesundheitszustand stellen. |
|
|
Wenn Sie eine tiefere Franchise wählen oder von einer besonderen
Versicherungsform (Telmed, Hausarzt, HMO, etc.) in eine andere Versicherungsform
wechseln wollen, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse ebenfalls
bis zum 30. November schriftlich mitteilen. |
|
|
Wenn Sie eine höhere Franchise wählen wollen, empfehlen
wir, die Krankenkasse frühzeitig, spätestens bis Mitte
Dezember, zu benachrichtigen. |
|
KÜNDIGUNGSSCHREIBEN |
|
|
Grundversicherung |
Musterbrief |
|
Zusatzversicherung |
Musterbrief |
|
Grund- und Zusatzversicherung |
Musterbrief |
|
|