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Ausschluss der Unfalldeckung |
Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind
Sie über den Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz
gegen Berufs- und Nichtsberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung
kann somit von der obligatorischen Grundversicherung ausgeschlossen
werden. Die Prämien für die Unfalldeckung entfällt. |
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Wählen einer höheren Franchise |
In der Grundversicherung beträgt die Franchise für Erwachsene
(ab 19. Altersjahr) Fr. 300.-- und für Kinder (bis 18. Altersjahr)
Fr. 0.--. Durch die Wahl einer höhere Franchise von Fr. 500.--,
1'000.--, 1'500.--, 2'000.-- oder
2'500 .-- bei Erwachsenen und Fr. 100.--, 200.--, 300.--, 400.--,
500.-- oder 600.-- bei Kindern gewährt die Krankenkasse einen
Prämienrabatt. |
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Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen |
Wenn sie einen Selbstbehalt für den halbprivaten oder privaten
Spitalaufenthalt vereinbaren, können sie je nach gewählter
Variante zwischen 10 und 70% der Prämie einsparen. Die Kassen
bieten unterschiedlich hohe Rabatte für den gleichen Selbstbehalt
an. |
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Hausarzt-Modell |
Ein Hausarztnetzwerk ist ein regionaler Zusammenschluss von frei
praktizierenden Allgemeinpraktikern. Aus einer vorgegebenen Arztliste
wählt der Versicherte einen Arzt aus. Hiermit verzichtet der
Versicherte auf die freie Arztwahl. Der Versicherte muss sich immer
zuerst vom Hausarzt behandeln lassen - Ausnahme bei Notfällen
und meist für den Kinderarzt und Gynäkologen. Erst wenn
es die Behandlung erfordert, werden die Versicherten dem Speziallisten
überwiesen. Die Prämien können reduzieren sich dadurch.
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HMO-Modell |
Bei einer HMO handelt es sich um eine Organisation von Ärzten,
die sich in einer Gruppenpraxis organisieren. Im HMO-Zentrum sind
neben Allgemeinpraktikern teilweise auch Fachärzte sowie Therapeuten
diverser Fachrichtungen tätig. Bei diesem Modell suchen Sie
immer zuerst Ihren Arzt in der HMO-Praxis auf (ausser in Notfällen).
Falls nötig, werden Sie von dort an Spezialisten (wo vorhanden
innerhalb der HMO-Praxis, ansonsten ausserhalb) weiter verwiesen. |
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weitere Modell |
Verschiedene Versicherer bieten Modelle an, welche vor jedem
Arztbesuch eine telefonische medizinische Beratung vorsehen. Diese
Einschränkung erlaub Ihnen ebenfalls, Prämien zu sparen.
Bonus-Versicherung: Die Prämie wird mit jedem Jahr, in dem
Sie sich keine Leistungen vergüten lassen, gesenkt. Die Ausgangsprämie
ist 10% höher als die ordentliche Prämie und die Franchise
kann nicht erhöht werden. Die Prämie kann innerhalb
von 5 Jahren auf die Hälfte der Ausgangsprämie sinken. |
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Trennung von Grund- und Zusatzversicherung |
Bei dem Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die
bisherige Krankenkasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen
nicht erzwingen. Für Leute, die alters- oder krankheitshalber
keinen Zusatz mehr versichern könnten, ist dies ein wesentlicher
Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich jedes Jahr
ohne Deckungsverluste gewechselt werden. Suchen Sie sich einen Grundversicherer
der Ihnen günstige Prämien anbietet. Die Leistungen sind
bei allen Krankenkassen identisch. |
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Kollektiv-Verträge |
Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherung Kollektiv-Verträge
an. Die Verträge bieten Prämienvergünstigungen an.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Berufsverband, ob
ein Kollektiv-Vertrag besteht. |
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Sistierung der Krankenkasse während dem Militärdienst |
Wenn Sie während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen
Militär, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, können
Sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistieren, weil
Sie während dieser Zeit durch die Militärversicherung
versichert sind. Die für den Dienst zuständigen Behörden
informieren die dienstleistenden Personen über das Verfahren. |
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Geburt ausschliessen |
Frauen ohne Kinderwunsch sollten eine Krankenkasse wählen,
bei der Sie die Kosten für eine Geburt in der Spitalzusatzversicherung
ausschliessen können. Spitalzusatzversicherungen ohne Geburtendeckung
sind je nach Kasse 10 bis 40% günstiger. Ein Ausschluss der
Versicherungsdeckung für die Geburt besteht nur bei den Zusatzversicherungen. |
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Anspruch auf Prämienverbilligung |
Die Prämienverbilligung ist für Personen mit bescheidenen
Einkommens- und Vermögensverhältnissen gedacht. Wie die
Verbilligung bzw. Subventionen verteilt werden, entscheiden die
Kantone. Über mögliche Prämienverbilligungen muss
der Kanton die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen
müssen zwingend mit dem Kanton zusammenarbeiten. Sie haben
dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne Verzug den Berechtigten
zukommen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Informationen
A-Z. |